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Steuererklärungen

Sparen Sie Zeit und Geld und vermeiden Sie Fehler

Das Erstellen der Steuererklärung ist nicht nur zeitaufwendig, es birgt auch ein hohes Fehlerpotential. Zudem werden Möglichkeiten der Steuereinsparung oft nicht genutzt, wenn die Steuererklärung vom Steuerzahler selbst erstellt wird. Wir stehen Ihnen daher bei Ihren Steuererklärungen in jeder Form unterstützend zur Seite. Unsere Sachkenntnis und Kompetenz aus jahrelanger Tätigkeit bei der Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen kommt Ihnen hier zugute.

Private Steuererklärungen gehören für die meisten Menschen zu den unbeliebtesten Tätigkeiten. Tatsächlich sind die Vordrucke und digitalen Formulare der Steuerbehörde für den Laien oft wenig transparent. Durch Software von Drittanbietern wird der Vorgang leider meist ebenfalls nicht erleichtert. Neben dem Zeitaufwand und der Energie, die Sie in Ihre Steuererklärung investieren, besteht die Gefahr, dass Angaben vergessen oder versehentlich falsch eingetragen werden. Das kann dann wiederum neue Arbeit oder finanzielle Nachteile mit sich bringen.

Was für die private Steuererklärung gilt, trifft auf betriebliche Steuererklärungen um so mehr zu. Hier wird es in der Regel nochmals weitaus komplexer und zeitaufwändiger. Aus diesem Grund überlassen die meisten Unternehmen die Aufgabe ihrem Steuerberater. Um nachträgliche Prüfungen durch die Finanzbehörden oder gar Steuerstrafverfahren zu vermeiden, sind hier Sorgfalt und Richtigkeit der Angaben besonders wichtig.

Wir stimmen Ihre betriebliche Steuererklärung mit Ihrem Jahresabschluss, der Gewinnermittlung und allen anderen steuerrelevanten Abläufen ab. Damit ist die Basis für eine reibungslose Kooperation mit der Finanzverwaltung gelegt. Indem Sie die Abstimmung dieser Prozesse in unsere Hände übergeben, entlasten Sie sich deutlich und haben die Sicherheit, rundum optimal beraten zu sein.

Unsere Leistungen

  • Erstellung Ihrer privaten und/oder betrieblichen Steuererklärungen
  • Feststellungserklärungen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
  • Umsatzsteuerererklärungen

In allen Fällen an Ihrer Seite

Um nachträgliche Prüfungen durch die Finanzbehörden zu vermeiden, sind Sorgfalt und Richtigkeit der Angaben besonders wichtig.

Steuerberatergebühren für eine Einkommensteuer-Erklärung

Die folgenden Gebühren für Einkommensteuererklärungen und private Umsatzsteuererklärungen werden gemäß Tabelle A der StBVV berechnet. Diese Tabelle verwendet den gegebenen Gegenstandswert, um den vollen Gebührensatz zu bestimmen. Der Gebührenrahmen für die verschiedenen Dienstleistungen des Steuerberaters ergibt sich aus den gesetzlich festgelegten Anteilen dieses vollen Gebührensatzes.

Bitte beachten Sie, dass für alle Tätigkeiten Mindestgegenstandswerte gelten.

Geben Sie bitte den Euro-Betrag des Gegenstandswerts in das folgende Textfeld ein (als ganze Zahl, ohne Tausender-Punkte oder Nachkomma-Stellen). Anschließend werden die Gebührensätze für alle genannten Steuererklärungen angezeigt.

Gegenstandswert (GGW):

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